Allgemeine Fragen zum Königreich Deutschland

Das Königreich Deutschland ist ein Staat, der auf dem Gebiete des Deutschen Reiches, welches völkerrechtlich fortexistiert und dessen Staatsgebiet von der Bundesrepublik Deutschland nur für eine Übergangszeit verwaltet wird, durch eine vorübergehende Sezession (Abspaltung) entstanden ist.

Wenn sich die Ordnung, die Organisation und Struktur des Königreiches Deutschland flächendeckend ausgeweitet hat, wird das Königreich Deutschland die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches in Anspruch nehmen. Die vorübergehende Sezession wird sich durch diesen Akt wieder auflösen und das Reich erneut vereint entstanden sein. Die Sezession dient also nicht der Zersetzung oder Abschaffung des Reiches, sondern erlaubt seinen Neuaufbau mit einer zeitgemäßen und freiheitlichen neuen Ordnung.

1. Das Deutsche Reich

Das Deutsche Reich existiert gemäß Bundesverfassungsgerichtsentscheid 2 BvF 1/73 fort. Es ist gegenwärtig als Gesamtstaat handlungsunfähig. Sogenannte "Kommissarische Reichsregierungen", von wem auch immer, haben weder ein eigenes Geld, Bankensystem, Gesundheitssystem, Rentensystem usw. geschaffen, noch haben sie Eigenwirtschaftlichkeit erreicht oder auch nur in ausreichender Zahl kompetente Hoheitsträger hervorgebracht. Also ist erst einmal das Reich wieder handlungsfähig zu machen, und das beginnt im Bewusstsein und mit der Schaffung institutioneller Organe. Alles andere ist weltfremde Schwärmerei.

Die Deutschen verbinden mit dem Deutschen Reich aufgrund der Propaganda der Siegermächte und ihrer Hintermänner gegenwärtig lediglich das 3. Reich - das sog. "Nazireich". Bevor das sog. "Deutsche Reich", also der Gedanke des "Reiches", wieder angenommen und mit etwas Positivem verbunden wird, kann das Deutsche Reich nicht wiederhergestellt werden. Aus diesem Grund ist ein KönigREICH der erste Anfang einer positiven Belegung des Begriffes "Reich". Es ist nichts Bedrohliches, sondern es wird eher als etwas Merkwürdiges bis Märchenhaftes wahrgenommen.

Nur das Deutsche Reich kann einen Friedensvertrag abschließen. Das Königreich Deutschland kann das nicht, da es keinen Krieg führte oder führen wird. Es kann dies aber leisten, wenn es die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches in Anspruch nimmt. Bevor dies geschieht, sind flächendeckend institutionelle Organe zu schaffen, bessere Sozialsysteme sind zu installieren und es ist eine Organisationsstruktur zu schaffen, um hoheitliches Handeln rechtswirksam für alle Menschen tatsächlich auch ausüben zu können. Die umliegenden Nationen sollten die Vorteile für sich selbst erkennen und ein Eigeninteresse an der Wiederherstellung des Deutschen Reiches haben. Verhandlungen dazu sollten weitestgehend abgeschlossen sein, und dann erst ist der Zeitpunkt da, die Rechtsnachfolge in Anspruch zu nehmen, die alten Verträge zu stornieren, und es ist erst einmal wieder das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.Dezember 1937 wiederherzustellen. Ist das geschafft, wird als nächstes das Angebot gemacht, das Deutsche Reich nach dem tatsächlich bestehenden Völkerrecht wiederherzustellen. Das sind die Grenzen von 1914.

Dies ist der erste Grund für ein KönigREICH.

 

2. Selbstverantwortung und schnelle Entscheidungsfindung

In der Übergangszeit ist es erforderlich, sich schnell an die sich ständig verändernden Gegebenheiten anpassen zu können. Demokratische Strukturen mit mangelhaft ausgebildeten Kompetenzträgern verunmöglichen eine schnelle Entscheidungsfindung.

Zudem ist es so, dass WIR, die Wir dies hier aufbauen, die Verantwortung und die Folgen Unserer Taten allein zu tragen haben. Wenn Wir beispielsweise mit eigenem Führerschein des Königreiches Deutschland in der Bundesrepublik fahren und deshalb vor Gericht stehen (wollen), dann haben Wir allein die Folgen zu tragen und diesen "Kampf" auszutragen und zu bestehen. Die anderen Menschen ernten dann die Früchte Unserer Bemühungen. Würden Wir bei dieser Sache auf eine demokratische Entscheidung warten müssen (ob mit diesen Führerscheinen zu fahren ist und ob das Verfahren zu führen sei oder nicht), dann würde dieses Verfahren wohl nicht geführt werden, da die demokratischen Entscheidungsträger zum einen nicht Unsere juristischen Kenntnisse hätten, ihr Urvertrauen nicht dem Unseren entsprechen würde, sie gerechter Weise auch die Folgen mitzutragen hätten, auch wenn es Gefängnis bedeuten würde, und damit die Sache kaum noch zu einem positiven Ergebnis führen könnten.

 

3. Hierarchische Strukturen

Jede Organisationsstruktur eines jeden Betriebes ist hierarchisch strukturiert. Der Inhaber einer Firma muss haften, muss die Folgen seiner Handlungen auf eigenes Risiko verantworten und er kann demzufolge auch allein entscheiden. Wie könnte denn ein Lehrling oder ein Facharbeiter oder auch ein anderer Mitarbeiter Entscheidungskompetenzen haben, die den Bestand der Firma des Firmeninhabers gefährden? In einer Firma empfinden wir es als normal, dass der Chef entscheidet. Es ist ja seine Firma, seine Schöpfung. Warum nicht auch im Königreich Deutschland? Es ist die Schöpfung des Obersten Souveräns, welche ohne sein Werk, Tun und ohne Gottes Hilfe nie existieren würde.

Auch die Natur arbeitet auf hierarchische Weise. Sie kennt keine "Demokratie". Wie könnte denn der Mensch meinen, dass er sich mit einer Demokratie an der Schöpfung ausrichten könnte? Es ist wider die Natur, also unnatürlich, und kann somit keinen dauerhaften Bestand haben.

 

4. Das Scheitern an basisdemokratischen Strukturen

Wir hatten mehrfach versucht, basisdemokratische Strukturen aufzubauen, die sich aufsteigend in Räten organisieren sollten. Jeder dieser Versuche scheiterte an der fehlenden Mitarbeit ausreichender Kompetenzträger und dem Fehlen finanzieller Mittel für diese flächendeckende Unternehmung. So war es eine logische Folge, wieder einmal mehr Selbst-Verantwortung zu übernehmen und ein Beispiel zu geben. Besser es geschieht etwas, auch wenn es schwer zu glauben oder zu handhaben ist, als dass gar nichts geschieht.

 

5. Sezession als Lösung

Gemäß Ipsens "Staatsrecht" würden, wenn das deutsche Volk sich bei der Schaffung einer Verfassung auf den Art. 146 Grundgesetz beruft, sämtliche Verträge mit der Nato, der EU usw. weiterhin bestehende völkerrechtliche Verträge bleiben. Dies halten Wir nicht für sinnvoll. Aus diesem Grunde war ein völlig neuer originärer Staat aus sich selbst heraus zu schaffen, der sich durch Sezession aus dem handlungsunfähigen Deutschen Reich heraus entwickelt. Das Deutsche Reich kann gegen eine Sezession nichts unternehmen, da es nicht handlungsfähig ist. Da die Bundesrepublik kein Staat ist, sondern gemäß Art. 133 GG nur ein Verwaltungskonstrukt einer Firma, kann sie als Gebietsverwalter auch nichts gegen eine Sezession unternehmen. Das Königreich ist somit ein völliger Neuanfang, ist frei von "Altlasten", Verpflichtungen und auch nicht eingebunden in zweifelhafte Verträge.

Das Königreich Deutschland bedarf nicht der Anerkennung eines anderen Staates oder des Verwaltungsgebildes Bundesrepublik Deutschland, um ein Staat zu sein oder als Staat zu handeln. Es wurde durch Abspaltung (Sezession) völkerrechtskonform geschaffen und erfüllt alle Kriterien eines Staates.

Aber auch die Anerkennung anderer Staaten wird bald erreicht werden. Erste Gespräche und Verhandlungen dazu sind schon geführt worden.

Das Königreich Deutschland befindet sich gegenwärtig in der Nähe von Wittenberg. Es wird sich aber schon bald auch in andere Regionen erweitern.

Es wird eine ideale Planwirtschaft sein, in der es einen zusätzlichen freien Markt gibt. Der Staat plant und schafft Betriebe dort, wo es ein Unternehmer nicht tun würde, aber Bedarf zur Versorgung der Menschen besteht. Der Staat siedelt auch in strukturschwachen Gegenden Betriebe an. Er schafft auch Betriebe zur regionalen Versorgung. Der Staat schafft Staatsbetriebe, die gegenüber den Unternehmen leicht im Vorteil sind, da der Unternehmer 34 % Sozialversicherungsbeiträge (14 % Gesundheit, 18 % Rente, 1 % Unfall, 1 % Pflege) von den Brutto-Lohnkosten der Mitarbeiter zahlt. Der Staat hat (nur) die direkten Kosten für Gesundheitsausgaben, Rente usw., die tatsächlich anfallen, und ist damit leicht im Vorteil bei den Kosten, wenn er seine Angestellten und Arbeiter gesund und leistungsfähig bis ins hohe Alter erhält. Der Arbeitgeber ist pflichtabgesichert in der Deutschen Heilfürsorge.

So hat der Unternehmer immer noch die Möglichkeit, einen Markt zu betreten, innovativ mit neuen Produkten zu punkten und Geld privatrechtlich steuerfrei und erklärungsfrei zu erarbeiten. Die Menschen sind versorgt und es geht nicht, wie im Staatskapitalismus (Sozialismus), Eigeninitiative, Freiheit und Kreativität verloren.

Eine Privatperson kann etwas besitzen und auch Eigentum an etwas haben. Es ist im Königreich Deutschland jedoch nicht möglich, Land im Eigentum über das Maß an Eigenverwendung zu haben. Es gibt somit keine Großgrundbesitzer. Das ist (auf "getarnte Art") im Besatzungskonstrukt BRD jetzt auch schon so, es ist den Menschen nur nicht bewusst. Eigentum an Grund und Boden innezuhaben ist auch nicht nötig. Wichtig ist es, einen Nutzen (Nießbrauch) aus einer Sache ziehen zu können. Dadurch, dass der Staat Eigentümer an Grund und Boden ist, kann er im Falle von Missbrauch steuernd eingreifen, notfalls bis zur Verweigerung des Nutzens aus dem Besitzrecht (z.B. im Falle von fortgesetzter Umweltverschmutzung durch eine missbräuchliche private Nutzung).

Eigentum an privaten Dingen des täglichen Bedarfs, am eigenen Haus usw., wird es auch weiterhin geben.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
Copyright 2024, Gemeinwohlkasse.
Einstellungen gespeichert

Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
Hieraus entstehen dir k e i n e weiteren Rechte und Pflichten.

Haftungsausschluß

  1. 1. Inhalt des Onlineangebotes
    Der Seitenbetreiber stellt die Seite ausschließlich für Mitglie­der des Mitglie­der des Königreiches Deutschland zur Verfügung. Bei Verstößen gegen die Kooperationsbedingun­gen behält sich der Seitenbetreiber Eingriffe vor.
  2. 2. Verweise und Links
    Von Inhalten zu extern verlinkten Internetseiten oder Internetauftritten di­stanziert sich der Seitenbetreiber ausdrücklich.
  3. 3. Freistellung
    1. 3.1
      Innenverhältnis
      Von Ansprüchen, die Mitglieder geltend machen aufgrund Verletzung von Rechten durch andere Mitglieder zu den hier eingestellten Angeboten und Produkten, ist der Seitenbetreiber freigestellt.
    2. 3.2
      Außenverhältnis
      Für die Inanspruchnahme durch Dritte haften die Mitglieder hinsichtlich der von ihnen eingestellten Angebote und sonstigen Inhalte oder wegen deren sonstiger Nutzung der angebotenen Dienste.

Alle f r e i w i l l i g hinterlegten Angaben werden nur im Rahmen der rechtlichen Bezie­hung mit dem Königreich Deutschland verwendet.

Sehr wichtig:

O h n e deine ausdrückliche Zu- oder Angehörigkeit ist der Zugang sowie jegliche Nutzung der Internetseite der Vereinigung Königreich Deutschland ausdrücklich

u n t e r s a g t.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close