Projekte

Förderung gemeinwohlorientierter Projekte

Mit Hilfe eines Kapitalüberlassungsvertrages in Verbindung mit einem Euro-Sparbuch haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Projekte im Königreich Deutschland zu fördern.

Das Dorfprojekt

Umsetzungsmöglichkeiten im Dorfprojekt

  • Alternative Technologien
  • Freie Kindergärten und Schulen
  • Freie Medien
  • Naturnahes Bauen
  • Werkstätten
  • Freie Betriebe

Einzelne Projekte können in Ihrer Region umgesetzt werden. Die verschiedenen Projekte werden zusätzlich in einem alternativen Dorfprojekt umgesetzt.

Weitere mögliche Projekte:

Wohnraumschaffung aus natürlichen Baustoffen Projekt Gemeinwohlkasse

Wohnraumschaffung aus natürlichen Baustoffen

Freie Gesundheitshäuser Projekt Gemeinwohlkasse

Freie Gesundheitshäuser

Freie Geld-, Austausch-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen Projekt Gemeinwohlkasse

Freie Geld-, Austausch-, Wirtschafts- und Sozialstrukturen

Freies Unternehmertum Projekte Gemeinwohlkasse

Freies Unternehmertum

Wieso die Mittel für Gemeinwohlprojekte oft fehlen

Es gibt in dieser Welt viele wunderbare Initiativen, die die Welt zu einem besseren Ort machen könnten. Leider fehlt diesen Projekten oft das benötigte Kapital zur Umsetzung.

Das liegt einerseits daran, dass Investoren meist nur auf die zu erwartende Rendite achten und zudem das bestehende System derartige Projekte nicht oder sehr mangelhaft unterstützt.

Es gibt viele Menschen, die über weit mehr Kapital verfügen, als sie für Ihre eigenen Bedürfnisse benötigen und die das Gemeinwohl fördern möchten. Oft fehlt es an den seriösen und nachhaltigen zukunftsweisenden Projekten für diese Anleger, weil die bestehenden Banken derartige Projekte einfach nicht anbieten.

Was es zur Umsetzung der Projekte braucht

Um ein gemeinwohlförderliches regionales Projekt umzusetzen, braucht es mindestens drei Voraussetzungen. Es braucht

  • eine physische Basis in Form eines Gebäudes,
  • die Menschen, die das Projekt umsetzen und nutzen und
  • die benötigten Mittel zur Umsetzung.

Fehlt eine dieser Komponenten, ist eine Umsetzung noch nicht möglich.

Die Gemeinwohlkasse hat sich die Umsetzung gewünschter regionaler Projekte zum Ziel gesetzt. Sie kann sowohl für die Mittelbeschaffung, als auch als Anlauf-, Bildungs- und Koordinationsstelle für solche Projekte genutzt werden.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
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