Autarkes Dorf für alternatives Leben

Es gibt viele zukunftsweisende Projekte, Innovationen neuer Technologien und Initiativen, welche mit viel Enthusiasmus an der Verbesserung der Welt arbeiten. Leider "werkelt" meist jeder für sich und kommt dadurch mit seiner Idee nicht über einen gewissen Punkt hinaus.

Um Synergieeffekte zu erzeugen und zu nutzen, werden wir mit Partnern zusammen ein autarkes Dorfprojekt fördern. Dieses einzigartige Projekt wird ein Hort für

  • alternative Technologien,
  • freie Kindergärten und Schulen,
  • freie Medien,
  • naturnahes Bauen,
  • Werkstätten,
  • friedensbewegte Menschen,
  • uvm.

sein.

Dorfprojekt Gemeinwohlkasse
Dorfprojekt Gemeinwohlkasse
Dorfprojekt Gemeinwohlkasse

Stellen Sie sich einen Ort vor, an dem an Alternativen interessierte Menschen, zukunftsweisende Technologien und Konzepte zusammenkommen, um gemeinsam ein autarkes Dorf aufzubauen. Sicher sehen Sie die großartigen Möglichkeiten schon vor Ihrem Auge!

Um als Beispiel für viele weitere freie Dörfer zu fungieren, wird der Prozess wissenschaftlich begleitet und die Erkenntnisse danach veröffentlicht. So können sich andere an diesen Erfahrungen orientieren und eigene freie Dörfer etablieren.

Stück für Stück entsteht so die neue Welt, wie wir sie uns alle vorstellen.

Sie möchten sich gerne an unseren Projekten beteiligen und diese in Verbindung mit einem Euro-Sparbuch fördern?

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme aufklären:

Dieses Angebot richtet sich nur an Zugehörige und Staatsangehörige des Königreich Deutschland, wobei eine Zugehörigkeit hier erworben werden kann. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtliche Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völkerrechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung Königreich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrechtlichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Gesetzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungsvertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkommen vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu haben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland begründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier geltenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren erklärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindestens deine temporäre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Bezug auf vorliegende Vereinbarung zur Nutzung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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