Investition in die Zukunft

Investmentprojekte

Investmentprojekte mithilfe des Beteiligungsdarlehens sind eine Möglichkeit Kapitalmittel nachhaltig und gewinnbringend anzulegen.

Was ist ein Beteiligungsdarlehen?

Ein partiarisches Darlehen bzw. Beteiligungsdarlehen ist eine Form der Geldanlage, die in der Bundesrepublik aufgrund einer Gewinnbeteiligungsmöglichkeit als auch einer Verlustbeteiligung als eine Risikokapitalanlage eingestuft wird. Wir im Königreich bemühen uns, das Risiko so gering wie möglich zu halten, indem wir die Unternehmung so gut es geht unterstützen. Das geschieht z.B. durch:

  1. Aufsicht und Beratung durch unsere Mitarbeiter im Unternehmen
  2. Unterstützung bei der Gewinnung von Lieferanten und Kunden
  3. Hilfe bei der Beschaffung geeigneter Arbeitskräfte
  4. Zurverfügungstellung des steuerfreien Marktes - kadari.net
  5. Nutzung der Produkte durch das KRD selbst
  6. Bekanntmachung der Unternehmung

Wie funktioniert ein Beteiligungsdarlehen?

Der Kapitalgeber kann bei der Gemeinwohlkasse oder der Königlichen Reichsbank für ein konkretes Projekt Kapital für eine vorherbestimmte Zeit überlassen. Er kann auch jederzeit sehen, wofür sein Kapital eingesetzt worden ist, indem er bspw. den Betrieb besucht. Anders als üblich hat der Kapitalüberlasser im KRD für das Projekt und sein Gelingen zudem auch eine Mitwirkungsmöglichkeit.

Bei einem Beteiligungsdarlehen werden also keine Zinsen, sondern Gewinne ausgeschüttet, wenn das Projekt positiven Erfolg hat. Bei einem Misserfolg kann im schlechtesten Falle das überlassene Kapital in den Sachwerten stecken, die mit dem Projekt in Verbindung stehen. Das kann ein nutzbares Gebäude oder auch eine Maschineneinrichtung für z.B. eine Tischlerei u.a. sein.

In diese Projekte können Sie Ihre Gelder investieren.

Investmentprojekte Gemeinwohlkasse
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Die Aufgabe der Gemeinwohlkasse ist es, nur Projekte zu finanzieren, die verantwortungsvoll und zugleich gewinnbringend für den Kapitalgeber sind.

Bei Fragen zu den Investmentprojekten benutzen Sie unser Kontaktformular.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

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