Was ist ein Beteiligungsdarlehen?
Ein partiarisches Darlehen bzw. Beteiligungsdarlehen ist eine Form der Geldanlage, die in der Bundesrepublik aufgrund einer Gewinnbeteiligungsmöglichkeit als auch einer Verlustbeteiligung als eine Risikokapitalanlage eingestuft wird. Wir im Königreich bemühen uns, das Risiko so gering wie möglich zu halten, indem wir die Unternehmung so gut es geht unterstützen. Das geschieht z.B. durch:
- Aufsicht und Beratung durch unsere Mitarbeiter im Unternehmen
- Unterstützung bei der Gewinnung von Lieferanten und Kunden
- Hilfe bei der Beschaffung geeigneter Arbeitskräfte
- Zurverfügungstellung des steuerfreien Marktes - kadari.net
- Nutzung der Produkte durch das KRD selbst
- Bekanntmachung der Unternehmung
Wie funktioniert ein Beteiligungsdarlehen?
Der Kapitalgeber kann bei der Gemeinwohlkasse oder der Königlichen Reichsbank für ein konkretes Projekt Kapital für eine vorherbestimmte Zeit überlassen. Er kann auch jederzeit sehen, wofür sein Kapital eingesetzt worden ist, indem er bspw. den Betrieb besucht. Anders als üblich hat der Kapitalüberlasser im KRD für das Projekt und sein Gelingen zudem auch eine Mitwirkungsmöglichkeit.
Bei einem Beteiligungsdarlehen werden also keine Zinsen, sondern Gewinne ausgeschüttet, wenn das Projekt positiven Erfolg hat. Bei einem Misserfolg kann im schlechtesten Falle das überlassene Kapital in den Sachwerten stecken, die mit dem Projekt in Verbindung stehen. Das kann ein nutzbares Gebäude oder auch eine Maschineneinrichtung für z.B. eine Tischlerei u.a. sein.
In diese Projekte können Sie Ihre Gelder investieren.
Die Aufgabe der Gemeinwohlkasse ist es, nur Projekte zu finanzieren, die verantwortungsvoll und zugleich gewinnbringend für den Kapitalgeber sind.
Bei Fragen zu den Investmentprojekten benutzen Sie unser Kontaktformular.