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ZUKUNFT FREI GESTALTEN

Willkommen zur
Gemeinwohlkasse

Die Gemeinwohlkasse hat ausschließlich dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen. Sie investiert in regionale Projekte und fördert somit die Region an der Basis.

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland. Sie steht für ein neues dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld- und Finanzwesen.

Krisensichere Sicherung des Vermögens in Sachwerte

Mitbestimmung bei der Verwendung der Mittel

Zugriffsichere Konten

Förderung des Gemeinwohls

UNSER KONTO

Die Leistungen der Gemeinwohlkasse

Kostenfreie Kontoeröffnung

Die Eröffnung eines Euro-Sparkontos ist kostenfrei.

Kostenfreie Kontoführung

Die Führung eines Kontos bei der Gemeinwohlkasse wird immer kostenfrei sein.

Freies Unternehmertum

Wir bieten Ihnen persönliche Beratung zur Unternehmensgründung.

Anonymität

Ihre Daten werden bei uns sicher und anonym verwaltet. Ihre Daten werden nicht weitergegeben.

Vollständige Pfändungsfreiheit

Ihr Konto ist bei uns vollständig pfändungssicher. Ihre Sicherheit ist uns wichtig.

Keine Eingriffsmöglichkeit der BRD oder EU

Wir schützen Ihr Konto vor jeglichen Eingriffen.

PROJEKTE

Finanzierung zukunftsweisender Projekte

Die Gemeinwohlkasse fördert mit Ihren finanziellen Mitteln gemeinwohlfördernde Projekte, die nachhaltig und Mehrwert erzeugend sind.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

Nutzungsbedingungen

Wir weisen darauf hin, daß Sie für die Dauer der Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland sowie eines damit verbundenen möglichen Austausches zwischen den Mitgliedern innerhalb der Vereinigung (Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, Austauschmittel) inkl. einer evtl. Gewähr, mindestens eine temporäre Zugehörigkeit zum Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) besitzen.

Sie nutzen damit die Verfassung, Gesetze und die Gerichtsbarkeit des Königreich Deutschland entsprechend der Rechtewahl gemäß Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO, die Sie bei rechtlichen Streitigkeiten erstrangig zu wählen haben. Es entstehen keine weiteren Rechte, Pflichten und Kosten.

Copyright 2024, Gemeinwohlkasse.
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