Konto-eza

Ein Konto bei der Gemeinwohlkasse eröffnen

Die Gemeinwohlkasse bietet Ihnen ein E-Mark-Konto.

Ihre Vorteile bei der Gemeinwohlkasse

Die Gemeinwohlkasse bietet mit dem E-Mark-Konto folgende Leistungen:

Kostenfreie Kontoeröffnung

Die Eröffnung eines E-Mark-Kontos ist kostenfrei.

Kostenfreie Kontoführung

Die Führung eines Kontos bei der Gemeinwohlkasse wird immer kostenfrei sein.

Gebührenfreier Umtausch von Euro in E-Mark

Wir bieten Ihnen persönliche Beratung zur Unternehmensgründung.

Anonymität

Ihre Daten werden bei uns sicher und anonym verwaltet.

Vollständige Pfändungsfreiheit

Ihr Konto E-Mark-Konto ist bei uns vollständig pfändungssicher. Ihre Sicherheit ist uns wichtig.

Sicherheit

Ihr Kapital ist bei uns in sicheren Händen.

Unser Gemeinwohlkonto

DAS E-MARK-KONTO

Warum E-Mark?
Der Gemeinwohlstaat Königreich Deutschland (KRD) etabliert einen autarken Wirtschaftskreislauf, der Stück für Stück die Nutzung des Euros überflüssig macht und somit Freiheit und Preisstabilität ermöglicht. Alle geschöpften E-Mark müssen immer mit einem Sachwert, der im Allgemeineigentum liegt, hinterdeckt sein. Dadurch wird Inflation und der Verlust von Kaufkraft unmöglich.

Das ist die E-Mark
Mit dem E-Mark ist Teil des autarken Wirtschaftskreislaufes des KRD. Mit dem EZA-Konto können Sie Überweisungen tätigen und Zahlungen innerhalb der Strukturen des KRD entgegennehmen. So können Angehörige und Zugehörige ihre Einkäufe und Verkäufe direkt untereinander und natürlich auch über den KRD eigenen Marktplatz KadaRi (Kauf das Richtige) weltweit steuerfrei über den EZA abwickeln. Das EZA-Konto ist eine Vorraussetzung, die KadaRi-Plattform als Käufer und Verkäufer nutzen zu können. Der EZA wird ausschließlich für Transaktionen in E-Mark, der gesetzlichen Währung des Königreiches Deutschland, angeboten.

Eröffnung eines E-Mark-Kontos

1. Antrag Ausfüllen

Die Zugehörigkeit ist kostenfrei und ermöglicht die Nutzung der E-Mark und dem Kadari-Marktplatz

2. Antrag Einsenden

Das Antrag ausdrucken, unterschreiben und im Original an die GK schicken

3. Erstumtausch

Erstüberweisung für den E-Mark-Umtausch.

4. E-Mark und Kadari nutzen

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind haben nur die Möglichkeit mit der E-Mark Teil einer sicheren Zukunft sein!

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

Nutzungsbedingungen

Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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Nutzungsbedingungen

Liebe/r Interessierte/r an Unserer Internetseite,
aus rechtlichen Gründen wollen Wir über das Folgende zur Kenntnisnahme auf­klären:

Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
Diese Bestimmungen sind auch für Personen der Bundesrepublik gemäß Art. 1, 24 (2), 25 Grundgesetz (GG), § 24 Zivilprozessordnung (ZPO), Art. 2 Überleitungs­vertrag (ÜLV), Art. 9 UN-Res. 56/83, Art. 73 UN-Charta, Art. 1, 6, 9 genfer Abkomm­en vorrangig anzuwenden.

Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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