Füllen Sie mit einem Mitarbeiter den Kapitalüberlassungsvertrag (KÜV) aus und zahlen Sie im Anschluss einen Erstbetrag ein.
Zwei Wege ein Euro-Sparkonto zu eröffnen
1. Vor Ort bei der Gemeinwohlkasse
2. Sparbücher ausfüllen
Gemeinsam mit einem Mitarbeiter füllen Sie die Sparbücher aus.

3. Das Konto ist eröffnet
Herzlichen Glückwunsch! Sie fördern nun gemeinwohlfördernde Strukturen. Ein- und Auszahlungen können Sie sowohl online als auch vor Ort bei der Gemeinwohlkasse tätigen.
2. Online von zuhause aus
1. KÜV ausdrucken
Drucken Sie sich den KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) aus.
2. Ausfüllen und unterschreiben
Tragen Sie Ihre Daten im KÜV vollständig ein und unterschreiben Sie eigenhändig. Bitte fügen sie ggf. noch einen Identitätsnachweis bei.

3. Original-KÜV senden
Senden Sie uns den Original-KÜV und ggf. den Identitätsnachweis an unsere Adresse der Repräsentanz in Wittenberg.

4. Empfangsbestätigung und Bankdaten
Sie bekommen per E-Mail eine Empfangsbestätigung und die Bankdaten zur Erstüberweisung auf das Konto der Gemeinwohlkasse. Achtung: Die Ersteinzahlung ist erst möglich, wenn der Kapitalüberlassungsvertrag unterschrieben bei uns eingetroffen ist.

5. Erstüberweisung
Tätigen Sie die Erstüberweisung in Höhe der Summe, welche Sie auf dem KÜV eingetragen haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Konto-Eröffnung mit einer Mindestersteinzahlung von 300 € verbunden ist.

6. Empfang Sparbücher
Nachdem wir den korrekt ausgefüllten Kapitalüberlassungsvertrag und Ihre Erstüberweisung erhalten haben, senden wir Ihnen zwei Sparbücher zu mit dem eingetragenen Betrag Ihrer Erstüberweisung und eine Einzahlungsbestätigung.

7. Sparbücher ausfüllen und unterschreiben
Tragen Sie nun Ihre Daten in diese zwei Sparbücher ein und unterschreiben Sie beide.

8. Sparbuch
Senden Sie uns das Nachweisheft mit der Aufschrift "Gemeinwohlkasse" zurück an die Adresse der Gemeinwohlkasse. Das Sparbuch "Inhaber" behalten Sie für die weitere Führung bei sich zu Hause.

9. Das Konto ist eröffnet
Herzlichen Glückwunsch! Sie fördern nun gemeinwohlfördernde Strukturen. Ein- und Auszahlungen können Sie sowohl online als auch vor Ort bei der Gemeinwohlkasse tätigen.
Das Euro-Sparkonto ist kein SEPA-Konto und kann nicht für die Bezahlung von Regelkosten und Einkäufen in Euro verwendet werden. Das Konto ist ähnlich einem traditionellen Sparbuch, auf das Kapital eingezahlt wird, welches mittel- bis langfristig nicht benötigt wird und einfach sicher aufgehoben sein soll. Das EZA-Konto und die E-Mark bietet die Möglichkeit, im Rechtskreis des Königreiches Deutschland z.B. Einkäufe auf dem Online-Marktplatz Kadari.net zu zahlen.
Kapitalüberlassungsvertrag
- Die Gemeinwohlkasse arbeitet ausschließlich mit überlassenem Kapital von Staatszugehörigen und/oder Staatsangehörigen.
- Der Kapitalüberlassungsvertrag ist der Garant für Sicherheit.
- Eine Rücküberlassung des Kapitals ist jederzeit möglich, wenn es geleistet werden kann und ungebundenes Vermögen vorhanden ist.
Identitätsnachweis
Sollten Sie noch keine Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland besitzen, so fügen Sie dem ausgefüllten KÜV bitte die Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (z.B. Identitätskarte, Personalausweis, Reisepass) und ein aktuelles Lichtbild bei.