Rechtliche Fragestellungen
Konkludentes Handeln – Person schließt den Vertrag durch Kauf der Ware durch Treu und Glauben. Viele Willenserklärungen des täglichen Lebens werden wortlos durch Mimik, Gestik oder Bewegungen abgegeben (Zeigen auf die Ware, Deponieren der Ware an der Kasse, Einsteigen in öffentliche Verkehrsmittel) und dürfen von der anderen Partei als Äußerung eines Rechtsbindungswillens verstanden werden.
Dafür ist es erforderlich, dass im Vorhinein für den Kunden erkenntlich ist, dass er mit Inanspruchnahme der Leistung temporär Staatszugehöriger ist und auch nur als Staatszugehöriger Leistungen empfangen kann.
Dies kann auf folgende Weise kenntlich gemacht werden:
- im Angebotsschreiben
- in einem vorformulierten Auftragsschreiben
- in der Hausordnung und auf einem Hinweis, welcher nach außen kenntlich macht, dass dies kein öffentliches Ladengeschäft ist und der Zutritt nur für existierende und zukünftige Staatszu- und Staatsangehörige des Königreiches Deutschland gewünscht ist.
Wenn Sie sich in der BRD abmelden, dann geben Sie einerseits lediglich Ihre besondere Form der Unterbringung, die Wohn-Haft auf. Wenn Sie zudem Ihren Personalausweis abgeben, kündigen Sie zudem die Firmenzugehörigkeit zur Firma "Bundesrepublik Deutschland". Meistens haben Sie ohnehin noch einen Reisepass, auf dem außen der Reichsadler der Weimarer Republik abgebildet ist. Sie geben damit lediglich zu verstehen, dass Sie als Deutscher Staatsangehöriger nicht länger Teil des Besatzungskonstruktes sein wollen.
Im schlimmsten Falle erhalten Sie einen 50 - Euro-Bußgeldbescheid, welcher Sie dazu bringen soll, wieder einen "Personal"-ausweis anzunehmen. Sie können als Staatsangehöriger des Königreiches Deutschland jedoch eine Identitätskarte des Königreiches Deutschland erhalten und damit Ihre Identität nachweisen.
Sie können über uns damit auch ein Konto eröffnen usw.
Mit der BaFin, der Bundesbank usw. werden Sie als Unternehmer keine Schwierigkeiten haben. Sie können mit Ihren Tätigkeiten lediglich Wechselwirkungen mit dem Finanzamt auslösen.
Es ist dabei immer zu beachten, in welchem Status Sie sich befinden. Sind Sie deutscher Staatsangehöriger, noch in Wohn-Haft und haben Sie noch einen "Personal"-ausweis? In diesem Status sind sie ein Untertan der EU, sind lediglich ein Subunternehmer in der Firma "Bundesrepublik Deutschland", egal was Ihnen irgendwelche Leute weismachen wollen. Als dieser haben Sie keine wirklichen Freiheitsrechte. Es wird Ihnen nur glaubhaft gemacht, dass sie welche hätten.
Als solcher haben Sie sich an die faktisch angewendeten Regeln der BRD und Ihre (illegalen) Steuergesetze zur Steuerung Ihres Verhaltens zu halten.
Das Einzige, was Sie tun können, ist eine Entscheidung zu treffen, wer Sie sein wollen und in welcher rechtlichen Ordnung sie handeln wollen um dann dementsprechend Ihr Sein zu überdenken.
Der Euro ist rechtlich betrachtet lediglich ein Kunstgegenstand, der als "Zahlungsmittel", durch seinen Glauben an diesen, von der Masse der Menschen angenommen wird. Dieser Kunstgegenstand befindet sich im Eigentum seiner Herausgeber und diese können ihn jederzeit einziehen.
Das sog. "Finanzamt" kann nur im Bereich "Euro" tätig sein. Es kann keine sog. "Steuern" auf Einnahmen in einer anderen Rechtsordnung in einer anderen Währung erheben.
Bisher besteht seit über 7 Jahren die Erfahrung, dass sowohl E-Mark-Einnahmen als auch Euro-Einnahmen eines KRD-Unternehmers keine Steuerforderungen eines bundesdeutschen Finanzamtes auslösten. Bisher hat kein bundesdeutsches Finanzamt eine Forderung an ein korrekt arbeitendes KRD-Unternehmen und seine Repräsentanz gestellt.
Die Entscheidung, eine Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland zu erlangen und einen Betrieb im Königreich Deutschland zu gründen, führt für Sie zu einem größtmöglichen Maß an Freiheit. Da das Königreich Deutschland keine Besteuerung für Unternehmer kennt, die sich an die Umweltstandards der Verfassungsordnung halten, und Sie sich dann als Unternehmer gegenüber dem Königreich Deutschland steuerlich nicht erklären müssen, können Sie alle Ihre Einnahmen für sich behalten. Wir sind der Auffassung, dass Sie schon allein durch Ihre Tätigkeit als Unternehmer das Gemeinwohl fördern und diese Leistung nicht noch durch Ihre Ausbeutung bestraft werden sollte.
Sollten Sie schon im voraus bezahlt haben und dies der Reichsbank kundtun, bucht ein Mitarbeiter der Reichsbank den Betrag zurück, sollte die Ware nicht in der vereinbarten Zeit geliefert werden. Bitte lassen Sie dem Unternehmen ein paar Tage Zeit und versuchen Sie, im Einvernehmen mit dem Unternehmen eine gerechte Lösung zu finden, bevor Sie sich bei der Reichsbank beschweren.
Sie können keine Bezeichnungen wählen, die mit dem Staat in Verbindung gebracht werden, es sei denn, Sie führen einen Staatsbetrieb.
Der König, bzw. bis zu dessen Wahl der Oberster Souverän, überwacht die Einhaltung der Verfassungsordnung und alle Tätigkeiten der Organe des Staates. Hilfe bekommt er durch geschulte Bürger, welche eine Mitwirkungspflicht zur Aufrechterhaltung der schöpferischen Ordnung haben. So wird gemeinsam die Einhaltung von Gerechtigkeit überwacht.
Alle Strukturen des Königreiches sind so ausgestaltet, dass größtmögliche Freiheit gewährt werden kann und dabei Betrug nahezu unmöglich ist. Zudem kennt die Ordnung des Königreiches Deutschland keine Mangelwirtschaft und damit auch nicht die damit einhergehende Kriminalität. Auch alle anderen Institutionen und Organe fördern Werte wie Bewusstheit, Ehrlichkeit, Freude und Liebe. So ist betrügerisches Verhalten im Königreich Deutschland nicht erforderlich, um gut zu leben.
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Das Finanzamt anerkennt das KRD als Staat und behandelt die Ware wie den Export in einen Drittstaat. Sollte Ihr Finanzamt dem nicht zustimmen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Deklarieren Sie die Ware als eine Privatentnahme und ziehen auch keine Vorsteuer dafür ab. Dann haben Sie die Ware inklusive Mehrwertsteuer bezahlt. Damit endet die umsatzsteuerrechtliche Zuständigkeit der BRD für diese Ware.
- Sie verkaufen die Ware von Ihrem BRD-Unternehmen an Ihr Unternehmen im Königreich Deutschland mit einem Aufschlag von einem Cent. Auf diesen Mehrwert zahlen Sie Mehrwertsteuer in Ihrer BRD-Firma. Was Sie dann mit der Ware in Ihrem KRD-Betrieb tun, ist Ihre Sache und bedarf keiner Erklärung im Königreich Deutschland.