Betriebsgründung im Königreich Deutschland

  1. Erklärung einer Staatszugehörigkeit zum Königreich Deutschland
  2. Teilnahme an einem Seminar zur Betriebsgründung
  3. Einreichen der Unterlagen zur Betriebsgründung und rechtlich korrekten Ausgestaltung:
    - Formular zur Betriebsanmeldung
    - Antrag für Betriebs-Euro-Sparkonto und Betriebs-EZA-Konto
    - alte Gewerbeanmeldung, wenn Du auf dem Tätigkeitsgebiet bereits mit einem BRD-Unternehmen tätig bist oder warst
    - Willensbekundung zum Vertrauensprinzip, für kontrollfreie Ausübung der Tätigkeit
  4. Anlegen eines KadaRi-Profils, um auf der freien Marktplattform des Königreiches Deutschland aktiv zu werden
  5. Spezifische Gestaltung des rechtlich korrekten Auftritts für den neuen Betrieb, auf Basis Deiner Geschäftsabläufe  
  6. Du erhältst von uns: beglaubigte Betriebsanmeldung und Betriebsregisterauszug, Musterdokumente für die rechtlich korrekte Ausgestaltung Deines Betriebsauftritts, Vernetzungsangebote mit anderen Unternehmern und potenziellen Neukunden, Informationen und Erfahrungsberichte

Der Betriebsinhaber

  • untersteht der Verfassung, den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des Königreiches Deutschland
  • ist mindestens Staatszugehöriger
  • bekundet seinen Willen zum Vertrauensprinzip in der Gemeinwohlwirtschaft des Königreichs Deutschland
  • unterliegt der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung E-Mark (bis auf weiteres für min. 50% des erzielten Umsatzes)
  • ist verpflichtet, ein EZA-Konto zum elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark zu führen und seine Waren und/oder Dienstleistungen auf der freien Online-Marktplattform des Königreichs Deutschland - KadaRi (Kauf das Richtige) - anzubieten
  • unterliegt der Nachweispflicht der Umweltverträglichkeit im Falle einer produzierenden Tätigkeit
  • muss eine gesundheitliche Absicherung im Königreich Deutschland vorweisen
  • handelt nach den Prinzipien des ehrbaren Kaufmannes

Die einfache Betriebsgründung eines Einzelbetriebs ohne Angestellte kostet im Basistarif 1.300,- €uro oder E-Mark.

Um einen KRD-Betrieb zu gründen, muss zunächst ein Seminar zum freien Unternehmertum im KRD besucht werden. Von den Seminargebühren können 205,- €uro auf die Gründungsgebühren angerechnet werden, wenn der Betrieb innerhalb eines Jahres gegründet wird.

Nach erfolgter Seminarteilnahme kann ein Termin für den Workshop zur finalen Betriebsgründung vor Ort in Wittenberg vereinbart werden. Dieser Workshop ist kostenfrei. Ist eine Teilnahme an diesem Workshop nicht möglich, kann der finale Gründungsvorgang auch als Ferngründung durchgeführt werden. Bei Ferngründungen fällt eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von 500,- €uro oder E-Mark an.

Bei Einzelbetrieben mit Angestellten, sowie bei Partnerbetrieben (vergleichbar mit Personengesellschaften, wie GbR oder OHG), ergibt sich der Gründungspreis (inklusive Betriebsregisterauszug, Betriebspapieren usw.) aus der Größe des Betriebs und Anzahl der Angestellten. Auch die Rechtsform und der damit verbundene Aufwand ist dabei erheblich.

Zusätzlich zur Gründungsgebühr ist folgendes zu beachten:

Um als KRD-Unternehmer direkt in die Strukturen des Königreiches Deutschland einzusteigen, wird bei der Betriebsgründung direkt ein E-Mark-Konto (für den elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark), sowie ein Euro-Sparkonto bei der Königlichen Reichsbank für den Unternehmer eröffnet.

Um sich mit dem elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark vertraut zu machen und um auf der Online-Marktplattform des Königreiches Deutschland "KadaRi (Kauf das Richtige)" aktiv werden zu können, tauscht der neue KRD-Unternehmer bei der Betriebsgründung direkt 100,- €uro für sein E-Mark-Konto in E-Mark um.

Bei Eröffnung des Euro-Sparkontos („Sparbuch“) leistet der Betriebsgründer eine Ersteinzahlung von 100,- €. Zusammengenommen sind es dann noch 200,- €uro (100,- E-Mark + 100,- €), welche zusätzlich zur Gründungsgebühr von 1.300,- € anfallen. Jedoch stehen diese Guthaben dem Unternehmer nach der Betriebsgründung zur Verfügung, da diese dann auf dem E-Mark-Konto und Euro-Sparkonto gutgeschrieben werden.

Sie erhalten gern eine Rechnung. Ob ein Mitarbeiter des sog. "Finanzamtes" diese Rechnung als eine Ausgabe akzeptiert und Sie diese Rechnung somit als Ausgabe geltend machen können, ist eine individuelle Angelegenheit des jeweiligen Finanzamtes.
 

Es gibt eigene soziale Sicherungssysteme im Königreich Deutschland. Für Betriebsinhaber ist nur die Absicherung im Krankheitsfalle obligatorisch. Das ist in der Bundesrepublik auch so. Eine Absicherung für Rente ist in beiden Ordnungen freiwillig.

Die monatlichen Kosten zur gesundheitlichen Absicherung richten sich nach dem gewählten Tarif, sind aber in der Regel 10% günstiger als der Tarif der bisherigen Versicherung. Falls der Unternehmer schon eine anderweitige Absicherung hat, reicht diese aus.

Wünschenswert wäre es jedoch,die Absicherung des Königreiches Deutschland zu wählen.

Mit der Wahl der gesundheitlichen Absicherung im Königreich Deutschland unterstützen die Betriebe das Anliegen des KRD, der Gesunderhaltung der Menschen Vorrang vor Symptomunterdrückung oder Reparaturmaßnahmen zu geben. Überschüsse der Deutschen Heilfürsorge fließen in den Staatshaushalt ein und dienen dem weiteren Aufbau gemeinwohlfördernder Strukturen.

Angestellte müssen mindestens schon Staatszugehörige sein oder sie müssen bei der Betriebsanmeldung vom Unternehmer mit einer Staatszugehörigkeitserklärung, die vom Antragsteller (Angestellten) selbst handschriftlich unterzeichnet sein muß, als Staatszugehörige beim Meldeamt gemeldet werden.

Dafür ist einzureichen:

  • die Betriebsanmeldung (BA-1)
  • Mitarbeiteranmeldung (BA-2)

 

Darin sind auch enthalten:
Wohnsitz, die Kontaktdaten und das Gehalt des Angestellten.

Für ihre Angestellten schließen die KRD-Unternehmer die Sozialabsicherung im Königreich Deutschland ab. Dies beinhaltet die Absicherung für den Krankheitsfall bei der Deutschen Heilfürsorge und für die Rente bei der Deutschen Rente.

Für die Absicherung des Angestellten wird ein von ihm ausgefülltes Gesundheitsprofil benötigt.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

Auf Unserer Internetseite gilt das Recht der Verfassung der völkerrecht­lichen Vereinigung Königreich Deutschland in Verbindung mit Unseren Ge­setzen.
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Mit deiner Zustimmung bestätigst du, dies gelesen und verstanden zu ha­ben, eine gültige Zugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland be­gründen zu wollen oder schon innezuhaben sowie die Annahme des hier gel­tenden Rechtes und seiner hiermit vereinbarten Bestimmungen. Des Weiteren er­klärst du für die Zeit deines Besuches auf dieser Seite mindes­tens deine tempo­räre Zugehörigkeit in der Vereinigung Königreich Deutschland, welche du in Be­zug auf vorliegende Vereinbarung zur Nut­zung Unseres Angebotes unwiderruflich und dauerhaft annimmst.
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