Fragen zum Thema Steuern
Nach dem gegenwärtig noch bestehenden Welteinkommensprinzip muss das Einkommen dort angegeben werden, wo Sie mit dem Unternehmen angemeldet sind.
Martin Schulz, der gegenwärtig amtierende deutsche Europaparlamentspräsident, versucht schon eine geraume Zeit zu erreichen, dass Steuern dort bezahlt werden sollen, wo die Umsätze erzielt werden.
Wenn Sie einen "Personalausweis" der Bundesrepublik Deutschland besitzen, gibt dieser Aufschluss über Ihren Status (als Sklave) und er bringt zum Ausdruck, dass Sie ein Teil dieses Verwaltungskonstruktes sind. Er zeigt auch, dass Sie über ein noch eingeschränktes Bewusstsein verfügen, da Sie damit einverstanden sind, willentlich Teil eines kriminellen Konstruktes zu sein. Aus diesem Grunde empfehlen Wir, sich schrittweise daraus zu lösen.
Wenn Sie im Königreich Deutschland Inhaber eines Betriebs sind, mit dieser arbeiten und sich in der Bundesrepublik abgemeldet haben, dann brauchen Sie keine Steuern auf die Umsätze zahlen, die Sie mit diesem Betrieb erzielen. Ebenso müssen Sie Einkommen, dass Sie mit dem Betrieb des Königreiches Deutschland in Wechselwirkung mit Menschen aus dem Konstrukt "Bundesrepublik" erzielen, nicht versteuern, wenn Sie sich abgemeldet haben. Dies schon aus dem Grunde, weil sich im Königreich Deutschland kein Unternehmer steuerlich erklären muss.
Wenn Sie noch einen "Personalausweis" besitzen, Sie sich in Wohn-Haft in der BRD befinden und Einkommen im Eurobereich erzielen, ist es Ihre Verantwortung und freie Entscheidung, ob Sie dieses Einkommen versteuern wollen. Machen Sie es so, wie Sie es sich zutrauen. Wenn Sie diesbezügliche Ängste haben, dann geben Sie Einkommen im Eurobereich gegenüber dem sog. "Finanzamt" an. Sollten Sie mutiger sein, über tatsächliche Angstfreiheit und über Urvertrauen verfügen und Sie auch Vertrauen in Ihre eigene Kraft haben, dann können Sie eine Angabe des Einkommens im Königreich Deutschland unterlassen. Aber haben Sie dann noch einen Personalausweis?
Die staatlichen Institutionen erzielen Einnahmen zur Finanzierung des Gemeinwohls durch:
- Die staatliche Geldschöpfung
- Die Überschüsse der gemeindlichen Gesundheitskassen
- Die Einnahmen aus der staatlichen Rentenkasse
- Die Erträge aus den Staatsbetrieben
- Freiwillige Abgaben der Staatsangehörigen
- Steuereinnahmen bei ausgewählten Unternehmen, die (noch) nicht die Umweltstandards erfüllen.