Fragen zum Euro-Sparkonto

Das Euro-Sparkonto der Gemeinwohlkasse ist ein physisches Sparbuch, in welchem Ihre Ein- sowie Auszahlungen aufgezeichnet sind. Das Kapital auf dem Sparkonto kann nur von Ihnen und der Gemeinwohlkasse eingesehen werden. Sie können jederzeit und aufsichtsfrei Ein- und Auszahlungen, entsprechend den Bestimmungen des KÜV’s in der Gemweinwohlkasse vor Ort oder auch online tätigen.

Ein Teil der Gesamtguthaben auf den Euro-Sparkonten wird für Projekte verwendet, die eine nachhaltige, freiheitliche und lebenswerte Zukunft von uns allen garantieren sollen.

Zinsen gibt es bei der Gemeinwohlkasse nicht. Das hat verschiedene Gründe. Wer sein Kapital mit der Aussicht auf Rendite überlassen möchte, hat die Möglichkeit, über unsere Projektdarlehen bei Erfolg der Unternehmung eine Gewinnbeteiligung zu erhalten.

Es ist uns wichtig, den technischen Sicherheitsstandard so hoch wie irgend möglich zu halten, damit kein Zugriff von außerhalb stattfinden kann. Weiterhin sind Auszahlungen nur auf ein von Ihnen vorher bestimmtes Auszahlungskonto möglich, sodass bei Verlust des Sparbuches den Sparkunden keine Gefahr von unautorisierten Verfügungen droht.

Wichtig zu erwähnen ist natürlich noch, dass die Gelder folgerichtig nicht der bundesrepublikanischen Aufsicht und der sog. Einlagensicherung unterliegen, auf die ohnehin kein Rechtsanspruch besteht. Die Gemeinwohlkasse sichert Ihre Kapitalmittel unabhängig von europäischen Vorschriften ab.

Natürlich ist eine Kontoeröffnung auch über folgenden Link online möglich: Hier klicken.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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Dieses Angebot richtet sich n i c h t an Personen, welche sich gern in der Bundesrepublik verwalten lassen wollen. Dieses Angebot richtet sich des­halb nur an aufgeweckte Zugehörige und Staatsangehörige des Königrei­ch Deutschland. Das Königreich Deutschland ist eine Vereinigung, welche als völkerrechtli­che Weltanschauungsgemeinschaft aus dem Staat Königreich Deutschland als Völker­rechtssubjekt, dem nicht eingetragenen Verein Königreich Deutschland mit Sitz im Königreich Deutschland und der Stiftung König­reich Deutschland, vertreten durch den Treuhänder, Wir, Peter l., König von Deutschland, Menschensohn des Horst und der Erika aus dem Hause Fitzek, besteht.

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