Allgemeine Fragen zur Gemeinwohlkasse

Die Gemeinwohlkasse ist eine sinnvolle Alternative zu den üblichen Banken und Sparkassen. Wir bieten den Menschen regionale Förderung mithilfe alternativer Projekte. Wir bieten aber auch Renditen durch Beteiligungen an freien Unternehmungen und die Sicherung Ihrer Kapitalmittel in Sachwerte oder E-Mark. Zudem offerieren wir Ihnen viele Dienstleistungen und zahlreiche weitere Strukturen. So erhalten wir Ihre Kaufkraft auch in der von Vielen erwarteten Krise und wir bringen mithilfe der Kapitalmittel zudem Recht, Freiheit und Erneuerung voran.

Die Gemeinwohlkasse hat sich also, auch unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, das Ziel gesetzt, etwas für alle Menschen zu tun.

Wir bieten Konten an, die für den internen Zahlungsausgleich der Mitglieder vorgesehen ist. Damit verbunden stellen wir einen Marktplatz zur Verfügung auf dem alle Kontoinhaber steuer- und abgabenfrei Geschäfte tätigen können. SEPA-fähige Konten bietet die Gemeinwohlkasse im Moment noch nicht an. Wir arbeiten aber mit Anbietern von SEPA-Konten zusammen, die wir auf Anfrage gerne vorstellen & empfehlen.

Alle allgemeinen Leistungen & Produkte sind grundsätzlich gebührenfrei. Es bestehen also keine Kontoführungsgebühren oder dergleichen. Bei speziellen Angeboten kann eine Beratungsgebühr anfallen, die - vorher natürlich - ehrlich & transparent kommuniziert wird. Dies ist z.B. bei den Beteiligungsdarlehen der Fall.

Die Gemeinwohlkasse hat in erster Linie eine dienende Funktion. Sie dient der Schaffung von Gemeinwohl und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke. Eventuelle Überschüsse werden zudem in den Staatshaushalt eingestellt und kommen damit wieder der Allgemeinheit zugute. Wenn Überschüsse erzielt werden, dann werden diese meist auf verschiedenen Umwegen erzielt.

Ihre Kapitalüberlassungen bieten dem Königreich Deutschland die Möglichkeit, verschiedene wirtschaftliche Gemeinwohl-Projekte voranzubringen. Diese Projekte erzeugen einen Mehrwert für alle Menschen.

Mithilfe von Beteiligungsdarlehen können Sie im Rahmen einer Festanlage Ihre Kapitalmittel auch für eine konkrete größere Unternehmung einsetzen. So entscheiden sie mit, was mit Ihrem Kapital gefördert wird. Sie können auf Wunsch dabei sogar mitarbeiten und es so noch weiter zum Erfolg führen. Die erzielten Überschüsse fließen anteilig zu den Kapitalgebern, zur Gemeinwohlkasse und mit dem Rest an Überschüssen fördern Sie wieder das Allgemeinwohl.

Weitere Einnahmequellen sind in der Filiale durchgeführte Seminartätigkeiten, freiwillige Spenden, Teil-Überschüsse der verschiedenen Angebote (Deutsche Heilfürsorge, Deutsche Rente, etc.), sowie Einnahmen durch freie Unternehmensgründungen.

Der Kapitalüberlassungsvertrag soll den rechtlichen Rahmen der gemeinsamen Interaktion bzw. Kooperation ganz klar abstecken. Zum anderen wird dadurch jedem Kapitalüberlasser klar gemacht, dass wir kein Einlagengeschäft im Sinne des bundesrepublikanischen KreditWesenGesetzes (KWG) betreiben und die Kapitalüberlassung zudem hauptsächlich dem Zweck dient, die gemeinwohlförderlichen Ziele des Kapitalempfängers zu unterstützen.

Ein Recht auf Mitbestimmung bezüglich der Mittelverwendung besteht beim Euro-Sparkonto grundsätzlich nicht. Allerdings können Sie sich gerne bei uns über die Mittelverwendung informieren. Wer mitbestimmen möchte, wie seine Mittel verwendet werden sollen, der kann sich direkt in den Projekten mithilfe partiarischer Darlehen bzw. Beteiligungsdarlehen engagieren.

Die DHF ist eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall und kann als echte Alternative zu einer privaten Krankenversicherung angesehen werden. Außerdem ist sie für die Angestellten in den freien Unternehmen im Königreiches Deutschland da. Der Fokus unserer Absicherung liegt auf der Prävention. Falls ein Mitglied doch einmal krank werden sollte, agiert die DHF zusätzlich begleitend und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. So kann das Mitglied die Ursachen seiner Symptome selbst erkennen und auf den Weg der Heilung gelangen. Unser Ziel ist die Schaffung des chronisch gesunden Menschen und die Erlangung einer allgemeinen hohen Volksgesundheit.

Über uns

Die Gemeinwohlkasse ist eine Initiative des Königreiches Deutschland.

Sie steht für ein neues, dauerhaft stabiles und unabhängiges Geld-, Finanz- und Bankenwesen.

Anschrift

Königreich Deutschland
Gemeinwohlkasse
Postfach 100 161
[06871] Lutherstadt Wittenberg

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Die Entscheidung zur vor- und erstrangigen Einlassung der rechtschaffenden Zweck- und Nutzungsvereinbarung im Königreich Deutschland gilt als selbstbestimmt, eigenverantwortlich, in gemeinschaftlicher Zustimmung getroffen und besteht für die Dauer der anhaltenden Inanspruchnahme. Diese beinhaltet den damit verbundenen ermöglichten Austausch zwischen den Zu- und Angehörigen innerhalb des Königreich Deutschland, der aus dem eigenen Willen getroffenen Zustimmung auf Tauschgesuch, Vereinbarung zum Tausch, Überbringung, Belegerstellung, frei zu treffenden Gewährleistungsansprüchen und Austauschmittel – dieses erfordert mindestens eine in Anspruch genommene und wohlwollend gestattete Zugehörigkeit zum Königreich Deutschland (KRD).
 
Bei rechtlichen Unstimmigkeiten gilt die gültige Verfassung und die damit verbundenen Regularien des Königreich Deutschland entsprechend des zwingend einzuhaltenden höheren Rechtstandes – vergleichsweise gemäß der in der Bundesrepublik in Deutschland geltenden Art. 6, Art. 42 EGBGB, Art. 3 Rom-I-VO. Die stringent einzuhaltende Gerichtsbarkeit ist der Gerichtstand im Königreich Deutschland. Es bestehen keine weiteren Rechte, Pflichten oder Kosten.
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